Verkehrspsychologische Teilmaßnahme des Fahreignungsseminars für mehrfach auffällige Kraftfahrer gemäß § 4a Straßenverkehrsgesetz (StVG) in Kooperation mit der Fahrschule Falk Möller in Woltersdorf. (http://www.fahrschule-falk-moeller.de/) und anderen Fahrschulen in der Region.

Das Fahreignungsseminar besteht aus 2 Teilmaßnahmen, einer verkehrspädagogischen in der Fahrschule und einer verkehrspsychologischen in der Psychologischen Praxis.

Das Fahreignungsseminar bietet Hilfen für eine sichere Verkehrsteilnahme und ermöglicht bei einem Punktestand von maximal 5 Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg den Abbau von einem Punkt.

Am Ende des Fahreignungsseminars erhalten Sie eine gemeinsame Bescheinigung von Fahrlehrer und Psychologin. Wenn Sie die Teilnahmebescheinigung bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde einreichen,  erhalten Sie daraufhin den Punkterabatt.

 Verkehrspsychologische Beratung für Fahranfänger während der Probezeit gemäß § 2a Abs. 2 StVG

Dieses Angebot richtet sich an Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe, die nach dem Besuch eines Aufbauseminars erneut verkehrsauffällig geworden sind und denen die Behörde empfohlen hat, an einer Verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Am Schluss der Verkehrspsychologischen Beratung erhalten Sie eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde.

Qualifizierte Beratung vor bzw. nach einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) bei einer Begutachtungsstelle für Fahreignung

Die folgenden Fragen stehen im Mittelpunkt der Beratung: Was kommt bei einer MPU auf Sie zu? Wie ist ein bereits vorhandenes negatives Gutachten einzuschätzen?  Wo bestehen bei Ihnen noch Defizite, die einer erfolgreichen MPU entgegenstehen?

Verkehrstherapeutische Einzelinterventionen für alkoholauffällige, drogenauffällige und/oder mehrfach verkehrsauffällige Kraftfahrer

In der Einzelintervention arbeiten wir die Hintergründe für Ihre früheren Auffälligkeiten im Straßenverkehr gemeinsam auf. Gegebenenfalls vorhandene Wissenslücken werden durch Informationen geschlossen. Bei der erfolgreichen Umsetzung als notwendig erkannter Einstellungs- und Verhaltensänderungen erhalten Sie Unterstützung.